Wellpoint bietet die DSGVO-konforme digitale Patientenverwaltung für Therapiepraxen in Österreich. Digitale Patientenakte, strukturierte Behandlungsdokumentation, sicheres Dokumentenmanagement und revisionssichere Datenhaltung – alles in EU-Rechenzentren nach ISO-27001.
Jede Funktion wurde entwickelt, um die Praxisverwaltung zu vereinfachen und höchste Datensicherheit zu gewährleisten.
Alle patientenbezogenen Informationen zentralisiert: Stammdaten, Anamnese, Diagnosen, Therapieziele, Verlaufsnotizen, Dokumente und Honorarnoten – alles in einer übersichtlichen digitalen Akte pro Patient.
Patientendaten sind Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO. Wellpoint speichert alle Daten in ISO-27001-zertifizierten EU-Rechenzentren und schließt mit dir einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO ab.
Strukturierte Verlaufsdokumentation pro Sitzung: Behandlungsziele, Interventionen, Befunde und Fortschritte – revisionssicher gespeichert. Einmal angelegte Einträge können nicht ohne Nachweis geändert werden.
Befunde, Arztbriefe, Einverständniserklärungen und Zertifikate digital hochladen und dem jeweiligen Patienten zuordnen. Alle Dokumente verschlüsselt gespeichert, jederzeit abrufbar – kein Suchen in Papierordnern mehr.
In Gruppenpraxen sieht jeder Therapeut nur die Patienten, für die er zuständig ist. Konfigurierbare Berechtigungsebenen für Praxisinhaber, Angestellte und Rezeption – volle Kontrolle darüber, wer was sehen darf.
Alle Daten werden täglich automatisch gesichert und verschlüsselt übertragen (TLS 1.3). ISO-27001-zertifizierte Rechenzentren in der EU, kein Drittlandtransfer, regelmäßige Penetrationstests durch unabhängige Prüfer.
Patientendaten fallen unter die besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO. Gesundheitsdaten dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung oder auf Basis eines spezifischen Erlaubnistatbestandes (z. B. Art. 9 Abs. 2 lit. h für Gesundheitsversorgung) verarbeitet werden.
Als Therapeut bist du für den Schutz dieser Daten verantwortlich. Wenn du eine Software-Lösung einsetzt, musst du nach Art. 28 DSGVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Anbieter abschließen. Wellpoint schließt diesen AVV automatisch beim Registrieren mit dir ab – kein separates Dokument, kein Papierkrieg.
Neben der europäischen DSGVO gilt in Österreich das Datenschutzgesetz 2018 (DSG 2018), das spezifische nationale Anforderungen ergänzt. Als Gesundheitsdienstleister in Österreich bist du verpflichtet, deine Verarbeitungstätigkeiten im Verarbeitungsverzeichnis zu dokumentieren und bei Datenpannen die Datenschutzbehörde zu informieren.
Wellpoint unterstützt dich dabei: Das Verarbeitungsverzeichnis für die Nutzung von Wellpoint ist vorausgefüllt und kann direkt in deine eigene Dokumentation übernommen werden. Bei Sicherheitsvorfällen informiert Wellpoint dich unverzüglich – damit du die gesetzlichen Meldefristen (72 Stunden) einhalten kannst.
Wichtig: Eine Datenpanne bei Gesundheitsdaten muss innerhalb von 72 Stunden an die österreichische Datenschutzbehörde gemeldet werden. Wellpoint betreibt ein 24/7-Sicherheitsmonitoring und informiert dich sofort bei verdächtigen Zugriffen.
Digitale Patientenakten sind in Österreich rechtlich anerkannt und der Papierakte gleichgestellt – vorausgesetzt, sie werden revisionssicher geführt. Das bedeutet: Einträge dürfen nicht nachträglich ohne erkennbaren Nachweis geändert werden. Wellpoint erfüllt diese Anforderung durch ein automatisches Änderungsprotokoll.
Papierunterlagen müssen nicht zwingend digitalisiert werden, aber die Führung einer parallelen digitalen Akte ist rechtlich problemlos und in der Praxis deutlich effizienter. Mit Wellpoint kannst du Papierbefunde und externe Dokumente als PDF hochladen und der digitalen Akte hinzufügen.
Nach österreichischem Recht (ABGB) gilt für Patientenunterlagen eine allgemeine Aufbewahrungsfrist von 7 Jahren ab dem letzten Behandlungskontakt. Bei Minderjährigen beginnt die Frist erst mit Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre). Spezialgesetze können längere Fristen vorsehen (z. B. im Bereich Strahlentherapie 30 Jahre).
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Daten zu löschen. Wellpoint unterstützt automatische Löschfristen und benachrichtigt dich, wenn Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht werden können – damit du rechtssicher handelst, ohne selbst den Überblick behalten zu müssen.
Wellpoint bietet eine DSGVO-konforme digitale Patientenverwaltung speziell für Therapeuten in Österreich. Alle Daten werden in ISO-27001-zertifizierten EU-Rechenzentren gespeichert. Mit digitaler Patientenakte, Behandlungsdokumentation und Dokumentenmanagement deckt Wellpoint alle Anforderungen ab. Ab 35 €/Monat, 14 Tage kostenlos.
Ja. Wellpoint erfüllt alle Anforderungen der DSGVO für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten nach Art. 9. Alle Daten werden ausschließlich in ISO-27001-zertifizierten EU-Rechenzentren gespeichert. Wellpoint schließt mit jedem Therapeuten einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO ab.
Nach österreichischem Recht (ABGB) gilt für Patientenunterlagen eine allgemeine Aufbewahrungsfrist von 7 Jahren ab dem letzten Behandlungskontakt. Bei Minderjährigen beginnt die Frist erst mit der Volljährigkeit. Wellpoint unterstützt automatische Löschfristen und benachrichtigt dich rechtzeitig.
Ja. Wellpoint bietet ein integriertes Dokumentenmanagement: Befunde, Arztbriefe, Einverständniserklärungen und andere Dokumente können digital hochgeladen und dem jeweiligen Patienten zugeordnet werden. Alle Dokumente sind verschlüsselt gespeichert und jederzeit abrufbar.
Digitale Patientenakten sind in Österreich rechtlich anerkannt, wenn sie revisionssicher geführt werden – das bedeutet, Einträge dürfen nicht nachträglich ohne Nachweis geändert werden. Wellpoint führt alle Einträge revisionssicher und protokolliert Änderungen automatisch.
Wellpoint kostet für Einzeltherapeuten ab 35 €/Monat – inklusive digitaler Patientenakte, Behandlungsdokumentation, Dokumentenmanagement und Zugriffsrechteverwaltung. Für Gruppenpraxen ab 55 €/Monat. 14 Tage kostenlos testen, keine Kreditkarte erforderlich.