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Gründungs-Checkliste 2026 · Österreich · Wahltherapeut · Praxissoftware

Therapiepraxis gründen in Österreich – Schritt für Schritt zur eigenen Praxis

Von SVS-Anmeldung und Berufshaftpflicht bis zur ersten Wahltherapeut-Abrechnung: Diese vollständige Anleitung führt dich durch jeden Schritt der Therapiepraxis-Gründung in Österreich – und zeigt dir, welche Praxissoftware von Tag 1 an alles einfacher macht.

Made in Austria DSGVO-konform ÖGK & SVS Keine Kreditkarte In 30 Min. startklar
0 €
Einrichtungskosten
30 Min.
Bis zur ersten Buchung
14 Tage
Kostenlos & risikofrei
4,9
Kundenbewertung

Was du als Gründerin oder Gründer von Anfang an brauchst

Eine neue Praxis braucht eine solide digitale Basis. Diese sechs Funktionen sind vom ersten Tag an inklusive – ohne Aufpreis, ohne Wartezeit.

Sofort einsatzbereit

Kein Techniker, kein IT-Setup, keine Schulung notwendig. Nach der Registrierung bist du in 30 Minuten vollständig eingerichtet – inklusive Buchungslink für deine ersten Patienten.

ELDA-Abrechnung ab Tag 1

ELDA-Integration für ÖGK und SVS ist in jedem Plan inklusive. Sobald dein Kassenvertrag vorliegt, erstellst du Abrechnungsdateien auf Knopfdruck – alle Kassencodes sind integriert.

DSGVO-konform von Beginn an

Patientendaten in EU-Rechenzentren, verschlüsselte Übertragung, Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) kostenlos inklusive. Du erfüllst deine gesetzliche Dokumentationspflicht automatisch.

Online-Terminbuchung

Neue Patienten buchen Termine rund um die Uhr selbst – du sparst Telefonate und Koordinationsaufwand. Automatische Erinnerungen reduzieren No-Shows um bis zu 78 %.

Native App für unterwegs

Kalender, Patientenliste, Dokumentation und Audio-Diktat mit KI-Transkription – alles auf deinem Smartphone, auch offline. Biometrische Anmeldung via Face ID oder Fingerprint.

Wächst mit dir mit

Starte als Einzeltherapeut ab 35 €/Monat und skaliere jederzeit auf Gruppenpraxis. Keine Mindestlaufzeit, kein Datenverlust beim Upgrade – Wellpoint wächst mit deiner Praxis.

Deine Gründungs-Checkliste: Schritt für Schritt zur eigenen Therapiepraxis

Von der Berufsberechtigung bis zum ersten abgerechneten Patienten – die richtige Reihenfolge für einen erfolgreichen Praxisstart in Österreich.

Phase 1 – Fundament legen
1

Berufsberechtigung & Anerkennung

Stelle sicher, dass dein Abschluss in Österreich anerkannt ist (EU-Diplomanerkennung oder Nostrifizierung). Registriere dich bei der zuständigen Fachgesellschaft (z. B. Physio Austria, ÖAGG, Bundesverband Logopädie, Verband der Diätologen Österreichs) und erfülle alle gesetzlichen Voraussetzungen – ohne Berufsberechtigung darf keine einzige Behandlung stattfinden.

2

Rechtsform, Gewerbeanmeldung & SVS

Entscheide dich für Einzelunternehmen (empfohlen für den Start: einfach, günstig, flexibel) oder GmbH. Melde deine Tätigkeit beim Finanzamt an und beantrage deine Steuernummer. Wichtig: Melde dich sofort bei der SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen) an – die Pflichtversicherung beginnt ab dem ersten Tag der Selbstständigkeit.

4

Praxisräume & Versicherungen

Wähle barrierefreie Räumlichkeiten mit mind. einem Behandlungsraum (~15 m², Schallschutz, Hygieneeignung) und ausreichend Wartebereich. Schließe eine Berufshaftpflichtversicherung ab – für die meisten Therapieberufe in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Prüfe außerdem eine Betriebsunterbrechungsversicherung für den Krankheitsfall und den Mietvertrag auf gewerbliche Nutzung.

Der ideale Startpunkt für Gründerinnen & Gründer

Als Wahltherapeut sofort starten – ohne Wartezeit

Als Wahltherapeut behandelst du Privatpatienten zu eigenen Honorarsätzen und stellst professionelle Rechnungen aus. Patienten können sich ca. 80 % des Kassentarifs von ihrer Krankenkasse erstatten lassen – unkompliziert und ohne Einschränkungen für dich. Der entscheidende Vorteil bei der Gründung: Du brauchst keinen Kassenvertrag und kannst direkt nach der Gewerbeanmeldung mit deiner Praxis starten.

  • Kein Kassenvertrag nötig – sofortiger Praxisstart
  • Eigene Honorarsätze frei wählbar
  • Patienten erhalten ca. 80 % Erstattung von der Krankenkasse
  • Privatrechnungen in Wellpoint auf Knopfdruck erstellen
  • Kein Umsatzausfall durch Wartelisten oder Vertragsbeschränkungen
  • Patienten erhalten die Rechnung automatisch per E-Mail
Phase 2 – Praxis einrichten & wachsen
5

Wellpoint einrichten – 30 Minuten

Account erstellen, Termintypen und Behandlungsdauern anlegen, Öffnungszeiten hinterlegen, ELDA-Zugangsdaten eintragen. Fertig. Du erhältst sofort deinen persönlichen Buchungslink und kannst Patienten DSGVO-konform erfassen, dokumentieren und abrechnen – ohne IT-Kenntnisse, ohne Setup-Kosten.

7

Online-Terminbuchung aktivieren & verbreiten

Teile deinen Wellpoint-Buchungslink auf deiner Website, bei Google My Business, auf Social Media und auf Empfehlungsportalen wie docfinder.at. Aktiviere automatische Bestätigungs- und Erinnerungs-E-Mails – das reduziert No-Shows um bis zu 78 % und spart dir täglich Telefonate.

8

Erste Patienten aufnehmen & abrechnen

Erfasse Patienten DSGVO-konform in Wellpoint und dokumentiere Behandlungen digital und revisionssicher. Erstelle Privatrechnungen auf Knopfdruck – die Rechnung geht automatisch per E-Mail an den Patienten, der sich den erstattungsfähigen Anteil unkompliziert bei seiner Krankenkasse zurückholt.

Warum Wellpoint die richtige Wahl in der Gründungsphase ist

Viele Softwarelösungen sind komplex und teuer. Wellpoint ist anders: sofort verständlich, österreichspezifisch und ohne versteckte Kosten.

Österreich-spezifisch entwickelt

Wellpoint wurde speziell für den österreichischen Markt entwickelt: ELDA für ÖGK und SVS, österreichische Kassencodes, DSGVO nach österreichischem Datenschutzgesetz – keine Kompromisse.

Faire Preise ohne Überraschungen

Ab 35 €/Monat für Einzelpraxen – ohne Einrichtungsgebühr, ohne Mindestlaufzeit, ohne versteckte Zusatzkosten. Du weißt von Anfang an, was du zahlst. Die Kosten sind steuerlich absetzbar.

Keine IT-Kenntnisse nötig

Wellpoint ist so intuitiv, dass keine Schulung notwendig ist. Die meisten Gründer/innen sind nach 30 Minuten vollständig eingerichtet und nehmen sofort ihre ersten Buchungen an.

Kein Lock-in, keine Risiken

Keine Mindestvertragslaufzeit, kein Datenverlust bei Kündigung. Du kannst deine Daten jederzeit exportieren. Wellpoint muss sich jeden Monat neu beweisen – und das tut es.

Therapeuten vertrauen auf Wellpoint

Therapeutinnen und Therapeuten in ganz Österreich – von der Einzelpraxis in Tirol bis zur Gruppenpraxis in Wien – nutzen Wellpoint täglich. Bewertung: 4,9 von 5 Sternen.

Starkes Partnernetzwerk – alles aus einer Hand

Als Gründerin oder Gründer stehst du nicht allein. Unsere Partner stehen dir mit Rat und Tat zur Seite: Finanzbuchhaltung Monuth KG übernimmt deine Buchhaltung & deinen Jahresabschluss, unifyr sorgt für deinen professionellen Online-Auftritt, deine Website und deine Sichtbarkeit bei Google. Gemeinsam mit Wellpoint hast du alle wichtigen Bausteine für deinen Praxisstart.

Exklusives Gründerpaket

Alles aus einer Hand – das Wellpoint Gründerpaket

Buchhaltung, Website, Google My Business und Praxissoftware – alles in einem Monatspreis, sofort einsatzbereit. Speziell für Therapeuten, die gerade ihre Praxis starten.

Einzeltherapeut
250 €/Monat
Komplett-Starter für deine Einzelpraxis – von der Buchhaltung bis zur ersten Google-Sichtbarkeit.
  • Buchhaltung einrichten & Jahresabschluss (1. Jahr)
  • Fair-Use WhatsApp-Beratung bei allen Fragen
  • Onepager-Website – SEO, GEO & AI-Search optimiert
  • Google My Business Profil einrichten & optimieren
  • Wellpoint Praxissoftware Setup & Einführung
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Alle Preise exkl. MwSt. · Monatlich kündbar

PCM GROUP

Leistungen werden erbracht von:

PCM Solution GmbH Gesamtpaket & Wellpoint
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Finanzbuchhaltung Monuth KG Buchhaltung & Jahresabschluss
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Agentur Circle GmbH Website & Google My Business

Was kostet eine Therapiepraxis-Gründung in Österreich?

Realistische Kostenschätzung für den Praxisstart – damit du von Anfang an solide planst und keine bösen Überraschungen erlebst.

Einmalkosten beim Praxisstart

AusgabeTypische KostenHinweis
Gewerbeanmeldung / Behördengänge40–100 €Einmalig beim Magistrat oder WKO
Praxiseinrichtung (Behandlungsliege, Möbel etc.)2.000–15.000 €Sehr variabel je nach Berufsgruppe
IT-Ausstattung (PC, Tablet, Drucker)300–800 €Ein Tablet reicht für Wellpoint vollständig
Praxissoftware-Setup (Wellpoint)0 €Keine Einrichtungsgebühr, sofort startklar
Berufshaftpflichtversicherung (Jahresprämie)150–500 €/JahrGesetzlich vorgeschrieben für die meisten Berufsgruppen

Laufende monatliche Kosten im Überblick

AusgabeKosten / MonatHinweis
Praxismiete Wien800–1.500 €Stark abhängig von Lage und Größe – Stundenmiete oder feste Raummiete möglich
Praxismiete Bundesland400–900 €Oft deutlich günstiger als Wien – große Spanne je nach Stunden- oder Vollzeitmiete
SVS-Pflichtversicherung (erste 2 Jahre)~175–200 €SVS-Gründerbonus reduziert Beitrag automatisch im 1. Jahr
Berufshaftpflicht12–42 €Jahresprämie auf 12 Monate verteilt
Praxissoftware Wellpointab 35 €Monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit
Steuerberatung / Buchhaltung50–150 €Steuerlich absetzbar als Betriebsausgabe
Website (Hosting & Wartung)50 €Inkl. Hosting, SEO & Pflege – Agentur Circle GmbH
Telefon & Internet30–50 €Ebenfalls steuerlich absetzbar
Gesamt (geschätzt, Wien)ca. 1.200–2.150 €Ohne Miete berechnen sich ~400–650 €/Monat

Wichtig für die Planung: Alle laufenden Kosten – Miete, Software, Steuerberatung, Versicherung – sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar und reduzieren dein steuerpflichtiges Einkommen. Gut geplante Einzelpraxen erreichen die Kostendeckung typischerweise nach 3–6 Monaten. Finanzbuchhaltung Monuth KG erstellt deinen Businessplan und berechnet deinen persönlichen Break-even.

Praxisgründung in Österreich: Die wichtigsten behördlichen Schritte

Von der Berufsregistrierung bis zur ersten Behandlung – diese sechs Schritte bilden das administrative Fundament deiner Therapiepraxis in Österreich.

1

OGBR-Eintragung & Kammermitgliedschaft

Die Eintragung ins Österreichische Gesundheitsberuferegister (OGBR) ist seit 2018 für alle MTD-Berufe (Physio-, Ergo-, Logotherapeuten, Diätologen u. a.) gesetzlich Pflicht – ohne Eintragung ist die Berufsausübung verboten. Gleichzeitig empfiehlt sich die Mitgliedschaft im zuständigen Berufsverband: Physio Austria oder BPT für Physiotherapeuten, ErgotherapeutInnen Austria, LOGO.Austria, ÖBVP oder BÖP für Psychotherapeuten. Kammermitglieder profitieren oft von günstigeren Rahmenverträgen für die Berufshaftpflicht.

2

SVS anmelden – ab Tag 1 der Selbstständigkeit

Die Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) ist ab dem ersten Tag der selbstständigen Tätigkeit verpflichtend – unabhängig davon, ob bereits Einnahmen fließen. Therapeuten gelten als freie Berufe, nicht als Gewerbetreibende – es ist daher keine Gewerbeanmeldung bei der WKO notwendig. Die SVS-Anmeldung erfolgt online über svs.at oder persönlich. Im ersten Jahr gilt der SVS-Gründerbonus, der die Beiträge automatisch ohne gesonderten Antrag reduziert.

3

Betriebsstätte einrichten & Hygienekonzept erstellen

Die Betriebsstätte muss den Anforderungen des jeweiligen Berufsgesetzes entsprechen: mindestens ein Behandlungsraum (~15 m²) mit ausreichend Schallschutz, barrierefreiem Zugang (je nach Bundesland Pflicht) und Hygieneausstattung. Gewerbliche Nutzung für Gesundheitsberufe muss im Mietvertrag ausdrücklich erlaubt sein – ein normaler Wohnmietvertrag reicht nicht. Ein schriftliches Hygienekonzept gemäß Vorgaben der Gesundheitsbehörden ist auf Anfrage vorzulegen.

4

Kassenvertrag (optional) – oder sofort als Wahltherapeut starten

ÖGK-Kassenverträge werden je Bezirk in begrenzter Anzahl vergeben (Niederlassungszahl, NLZ). Wartelisten sind je nach Region und Berufsgruppe oft mehrjährig. Die meisten Gründerinnen und Gründer starten daher als Wahltherapeut: Du behandelst Privatpatienten zu eigenen Honorarsätzen, Patienten erhalten ca. 80 % des Kassentarifs von ÖGK oder SVS rückerstattet. Ein Kassenvertrag kann jederzeit nachträglich beantragt werden.

5

ELDA anmelden – nur bei Kassenvertrag erforderlich

Das Elektronische Datenaustauschsystem ELDA ist das offizielle Abrechnungssystem der österreichischen Sozialversicherungsträger (ÖGK, SVS). Nur Kassentherapeuten benötigen ELDA-Zugangsdaten. Die Freischaltung erfolgt über die ÖGK nach Kassenvertragsabschluss. Wellpoint erstellt ELDA-Abrechnungsdateien vollautomatisch aus den Kalendereinträgen – alle aktuellen Kassencodes für alle Berufsgruppen sind integriert und werden bei Änderungen automatisch aktualisiert.

6

Praxissoftware einrichten – 30 Minuten bis zur ersten Buchung

Mit Wellpoint bist du in 30 Minuten vollständig startklar: Account erstellen, Termintypen anlegen, Öffnungszeiten hinterlegen, ELDA-Zugangsdaten eintragen (falls Kassenvertrag vorhanden). Du erhältst sofort deinen persönlichen Buchungslink, kannst Patienten DSGVO-konform erfassen, Behandlungen revisionssicher dokumentieren und Rechnungen auf Knopfdruck erstellen. Keine IT-Kenntnisse nötig. Keine Einrichtungsgebühr. 14 Tage kostenlos testbar.

Praxisgründung als Therapeutin oder Therapeut in Österreich: Was du wirklich brauchst

Die Gründung einer eigenen Therapiepraxis in Österreich ist ein spannender Schritt – und mit der richtigen Vorbereitung auch ein sicherer. Neben Berufsanerkennung, Gewerbeanmeldung und Praxisräumen ist die Wahl der richtigen Praxissoftware eine der wichtigsten Entscheidungen, die du als Gründerin oder Gründer treffen kannst.

Wichtig für Gründer/innen: Die Kosten für Praxissoftware sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit deinem Softwareanbieter ist gesetzlich verpflichtend – Wellpoint stellt diesen kostenlos bereit.

Als Wahltherapeut sofort nach der Gründung starten

Als Wahltherapeut stellst du Privatrechnungen aus. Patienten können sich ca. 80 % des Kassentarifs bei der Krankenkasse rückerstatten lassen – mit einem einfachen Formular, das Wellpoint automatisch erstellt. Der entscheidende Vorteil bei der Gründung: Du brauchst keinen Kassenvertrag und kannst direkt nach der Gewerbeanmeldung loslegen, ohne Wartelisten und ohne Einschränkungen bei der Patientenauswahl.

DSGVO in der Therapiepraxis: Was Gründer wissen müssen

Als Therapeutin oder Therapeut verarbeitest du besonders sensible Gesundheitsdaten. Die DSGVO stellt strenge Anforderungen an die Speicherung, Verschlüsselung und den Zugriff auf diese Daten. Mit Wellpoint bist du von Anfang an auf der sicheren Seite:

  • Alle Patientendaten werden ausschließlich in EU-Rechenzentren gespeichert
  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für alle Datenübertragungen
  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) kostenlos inklusive
  • Automatisches Berechtigungsmanagement für Datenzugriffsschutz
  • Revisionssichere Behandlungsdokumentation

ELDA-Abrechnung für Gründer: So funktioniert es

Das Elektronische Datenaustauschsystem ELDA ist das offizielle Abrechnungssystem der österreichischen Sozialversicherungsträger (ÖGK, SVS). Als Kassentherapeut übermittelst du nach jeder Abrechnungsperiode eine ELDA-Datei an die Kasse.

Mit Wellpoint erstellt das System diese Datei automatisch aus deinen Kalendereinträgen – du musst keine Daten manuell eintippen. Alle aktuellen Kassencodes für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Psychotherapie, Diätologie und andere Berufsgruppen sind integriert und werden bei Änderungen automatisch aktualisiert.

Gewerbeanmeldung für Therapeuten: Was zu beachten ist

Selbstständige Therapeuten in Österreich üben in der Regel ein freies Gewerbe oder einen reglementierten Beruf aus. Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim zuständigen Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft. Gleichzeitig oder unmittelbar danach folgt die Anmeldung beim Finanzamt zur Vergabe einer Steuernummer und – falls relevant – einer USt-Identifikationsnummer. Wichtig: Viele Therapieleistungen sind nach § 6 UStG umsatzsteuerbefreit; dein Steuerberater klärt die konkreten Voraussetzungen für deine Berufsgruppe.

SVS-Pflichtversicherung: Was du wissen musst

Die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) ist der Pflichtversicherungsträger für alle selbstständigen Therapeuten in Österreich. Die Anmeldepflicht beginnt ab dem ersten Tag der Selbstständigkeit – unabhängig davon, ob bereits Einnahmen erzielt werden. In den ersten zwei Jahren wird ein vorläufiger Mindestbeitrag verrechnet (ca. 175–200 €/Monat); nach der Steuererklärung erfolgt eine rückwirkende Nachverrechnung. Der SVS-Gründerbonus reduziert die Beiträge im ersten Jahr automatisch ohne gesonderten Antrag.

Welche Praxissoftware eignet sich für Gründer in Österreich?

Für Praxisgründerinnen und Praxisgründer in Österreich empfiehlt sich eine Software, die folgende Kriterien erfüllt:

  • Österreich-spezifisch: ELDA-Integration für ÖGK und SVS, österreichische Kassencodes
  • Sofort einsatzbereit: Keine lange Einrichtungszeit, kein IT-Know-how nötig
  • DSGVO-konform: EU-Hosting, AVV kostenlos inklusive
  • Faire Preise: Keine hohen Einrichtungsgebühren, monatlich kündbar
  • Online-Terminbuchung: Patienten können rund um die Uhr selbst buchen
  • Mobile App: Für die Arbeit unterwegs und zwischen den Terminen

Wellpoint erfüllt alle diese Kriterien und ist speziell für den österreichischen Therapeuten-Markt entwickelt – von der Einzelpraxis bis zur Gruppenpraxis. Hier findest du die berufsgruppen-spezifischen Informationen:

OGBR-Eintragung: Die gesetzliche Grundvoraussetzung

Das Österreichische Gesundheitsberuferegister (OGBR) ist seit 2018 die zentrale Registrierungsbehörde für alle Angehörigen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in Österreich. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Diätologen und weitere MTD-Berufe müssen sich vor Berufsausübung im OGBR registrieren lassen – die Eintragung ist Voraussetzung für jede selbstständige oder unselbstständige Berufsausübung. Die Registrierung erfolgt online über das OGBR-Portal des Bundesministeriums für Soziales. Für Psychotherapeuten und Klinische Psychologen gelten eigene Registrierungspflichten nach dem Psychotherapiegesetz und dem Ärztegesetz. Ohne gültige OGBR-Eintragung ist die Behandlung von Patienten in Österreich gesetzlich nicht erlaubt – stelle sicher, dass deine Eintragung vor dem ersten Patiententermin abgeschlossen ist.

Kassenvertrag oder Wahltherapeut? Die Entscheidung für Gründer

Für frisch gegründete Praxen ist das Wahltherapeuten-Modell in der Regel die pragmatischere Wahl: Du kannst sofort nach OGBR-Eintragung und SVS-Anmeldung mit der Behandlung beginnen, ohne auf eine freie Kassenstelle zu warten. ÖGK-Kassenverträge werden je Bezirk nur in begrenzter Anzahl vergeben (Niederlassungszahl, NLZ) – Wartelisten von mehreren Jahren sind je nach Region und Berufsgruppe keine Seltenheit.

Als Wahltherapeut setzt du eigene Honorarsätze, wählst deine Patienten frei und bist nicht an Kassenregeln und Behandlungsvorgaben gebunden. Deine Patienten erhalten auf Antrag ca. 80 % des Kassentarifs von ÖGK oder SVS rückerstattet – das macht eine gut geführte Wahlarztpraxis für viele Patienten deutlich attraktiver, als viele Gründer zunächst annehmen. Ein Kassenvertrag kann jederzeit nachträglich beantragt werden, wenn eine NLZ-Stelle in deinem Bezirk frei wird. Wellpoint unterstützt beide Abrechnungsmodelle vollständig.

Betriebsstätte und Raumbedarf: Was du wirklich brauchst

Die rechtlichen Anforderungen an eine Therapiebetriebsstätte variieren je nach Berufsgruppe und Bundesland. Grundanforderungen, die österreichweit gelten: Der Behandlungsraum sollte mindestens 15 m² umfassen, über ausreichend Schallschutz für Beratungs- und Gesprächstherapie verfügen und eine geeignete Hygieneausstattung (Waschbecken, Desinfektionsmittelspender) aufweisen. Der Mietvertrag muss die gewerbliche Nutzung für Gesundheitsberufe ausdrücklich gestatten – ein Standard-Wohnmietvertrag reicht rechtlich nicht aus. Barrierefreier Zugang ist in den meisten Bundesländern vorgeschrieben.

Für Gründerinnen und Gründer mit engem Budget ist die stundenweise Raummiete in Ärztecentern, Therapiehäusern oder über Raumteilplattformen ein sinnvoller Einstieg: Sie minimiert Fixkosten in der Aufbauphase und erlaubt flexibles Wachstum – sobald die Auslastung steigt, wechselst du in eigene Räumlichkeiten. Ein schriftliches Hygienekonzept gemäß den Vorgaben der Gesundheitsbehörden ist auf Anfrage vorzulegen und sollte vor dem ersten Patientenbesuch erstellt sein.

Versicherungen für Therapeuten: Pflicht und Empfehlung

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung (für die meisten Therapieberufe Pflicht laut jeweiligem Berufsgesetz) empfehlen sich für selbstständige Therapeuten in Österreich weitere Absicherungen: Eine Betriebsunterbrechungsversicherung schützt bei längerer Krankheit oder Unfall und sichert laufende Betriebskosten (Miete, SVS, Abos) ab. Eine Rechtsschutzversicherung deckt Rechtsstreitigkeiten mit Patienten oder Vermietern. Die Berufshaftpflicht muss vor dem ersten Patienten bestehen – schließe sie unmittelbar nach OGBR-Eintragung ab. Viele Berufsverbände – Physio Austria, ErgotherapeutInnen Austria, LOGO.Austria, ÖBVP und BÖP – haben günstige Rahmenverträge für Mitglieder mit deutlich reduzierten Jahresprämien (150–500 €/Jahr je nach Berufsgruppe).

Digitalisierung von Anfang an: Warum Software der erste Schritt sein sollte

Viele Praxisgründerinnen und -gründer schieben die Wahl der Praxissoftware auf – ein kostspieliger Fehler. Wer mit Papierformularen und Excel-Tabellen startet, verliert täglich mehrere Stunden Verwaltungszeit, die besser in Patientenbehandlungen investiert wäre. Laut einer Auswertung österreichischer Therapeutenpraxen entfallen ohne Software bis zu 4 Stunden pro Woche auf Verwaltungsaufgaben: Terminkoordination, Rechnungsstellung, Erinnerungen, Dokumentation. Mit Wellpoint reduziert sich dieser Aufwand auf rund 1,5 Stunden wöchentlich.

Wellpoint richtet sich explizit an Gründer: Die Software ist in 30 Minuten eingerichtet, erfordert keine IT-Kenntnisse und ist ab 35 €/Monat zugänglich – ohne Einrichtungsgebühr. Mit der integrierten Online-Terminbuchung empfangen neue Praxen bereits vor dem Eröffnungstag erste Buchungen von Patienten – ein entscheidender Vorteil für den raschen Aufbau des Patientenstamms. Starte die 14-tägige Testphase noch heute – keine Kreditkarte, kein Risiko.

Stand: Juli 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr · Rechtliche und steuerliche Details immer mit Fachexperten abstimmen.

Berufsverbände & Kammern für Therapeuten in Österreich

Diese Organisationen vertreten deine Interessen, bieten günstige Berufshaftpflicht-Rahmenverträge und informieren über freie Kassenstellen in deinem Bezirk.

Physio Austria & BPT

Physio Austria ist der Bundesverband der Physiotherapeuten Österreichs. BPT (Berufsverband Physikalische Therapie) ist eine weitere Interessenvertretung. Beide bieten Berufshaftpflicht-Rahmenverträge für Mitglieder, informieren über freie NLZ-Stellen für Kassenverträge und veranstalten Fortbildungen. Für neu gegründete Physiotherapiepraxen empfiehlt sich die Mitgliedschaft unmittelbar nach OGBR-Eintragung.

ErgotherapeutInnen Austria

Der Bundesverband der Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Österreichs vertritt alle Ergo-Fachkräfte im Land. Mitglieder profitieren von Rahmenverträgen für die Berufshaftpflichtversicherung, Fortbildungsangeboten und rechtlicher Beratung rund um Praxisgründung und Kassenvertrag. Die OGBR-Eintragung ist auch für Ergotherapeuten Pflichtvoraussetzung.

LOGO.Austria

LOGO.Austria ist der Österreichische Bundesverband Logopädie. Er vertritt Logopädinnen und Logopäden österreichweit und bietet Informationen zu Praxisgründung, Kassenstellen und berufsrechtlichen Anforderungen. Mitglieder erhalten Zugang zu reduzierten Berufshaftpflichtversicherungen und einem Netzwerk aus erfahrenen Praxisinhabern.

ÖBVP & BÖP (Psychotherapie)

ÖBVP (Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie) und BÖP (Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen) sind die wichtigsten Berufsvertretungen für Psychotherapeuten und Psychologen. Sie informieren über das Psychotherapiegesetz, die Registrierungspflichten nach dem Ärztegesetz und bieten Fortbildungsveranstaltungen sowie Informationen zur Praxisgründung.

Verband der Diätologen Österreichs

Der Verband der Diätologen Österreichs vertritt alle Diätologinnen und Diätologen und unterstützt bei Fragen zu Praxisgründung, OGBR-Eintragung und ÖGK-Kassenvertrag. Besonders wichtig für Diätologen: die USt-Befreiung nach § 6 Abs. 1 Z 19 UStG prüfen – viele diätologische Leistungen sind umsatzsteuerbefreit.

ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse)

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ist der größte Krankenversicherungsträger in Österreich und vergibt Kassenverträge für Therapeuten. Die Anzahl der Kassenstellen je Bezirk ist durch Niederlassungszahlen (NLZ) begrenzt. Aktuelle freie NLZ-Stellen werden auf der Website der ÖGK veröffentlicht. Für Wahltherapeuten ist die ÖGK der Erstattungsträger für ca. 80 % des Kassentarifs.

Tipp für Gründerinnen und Gründer: Werde Mitglied in deinem Berufsverband noch vor dem ersten Patienten. Die Kosten (meist 100–250 €/Jahr) amortisieren sich durch günstigere Berufshaftpflichtversicherung und fachliche Unterstützung bei Fragen zur Praxisführung oft schon im ersten Quartal.

Deine ersten 30 Tage als selbstständige Therapeutin oder selbstständiger Therapeut

Was du in den ersten vier Wochen nach der Gründung tun solltest – damit deine Praxis schnell und sicher in Fahrt kommt.

Woche 1

Formales erledigen

  • OGBR-Eintragung abschließen (falls noch offen)
  • SVS online anmelden: svs.at
  • Finanzamtanmeldung, Steuernummer beantragen
  • Berufshaftpflichtversicherung abschließen

Woche 2

Betrieb einrichten

  • Praxisräume anmieten & Mietvertrag prüfen
  • Hygienekonzept erstellen
  • Wellpoint einrichten (30 Minuten)
  • Geschäftskonto eröffnen

Woche 3

Sichtbarkeit aufbauen

  • Google My Business Profil anlegen & verifizieren
  • Wellpoint-Buchungslink im Google-Profil hinterlegen
  • Eintrag auf docfinder.at anlegen
  • Website launchen oder planen

Woche 4

Erste Patienten

  • Erste Patienten in Wellpoint erfassen
  • Dokumentation einüben
  • Erste Rechnungen ausstellen
  • Steuerberater beauftragen

Wichtige Begriffe für Praxisgründer – Glossar

Diese Fachbegriffe begegnen dir bei der Therapiepraxis-Gründung in Österreich immer wieder – hier kurz und klar erklärt.

Wahltherapeut

Therapeut ohne Kassenvertrag, der Privatpatienten behandelt und Rechnungen ausstellt. Patienten können sich ca. 80 % des Kassentarifs von ihrer Krankenkasse (ÖGK, SVS etc.) rückerstatten lassen. Für Gründerinnen und Gründer der schnellste Weg zur eigenen Praxis – kein Kassenvertrag nötig, kein Wartelisten, sofortiger Start nach der Gewerbeanmeldung.

SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen)

Pflichtversicherungsträger für alle selbstständigen Unternehmer in Österreich, auch für Therapeuten. Übernimmt Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Meldepflicht ab dem ersten Tag der selbstständigen Tätigkeit – auch wenn noch keine Einnahmen erzielt werden.

ELDA (Elektronischer Datenaustausch)

Das offizielle Abrechnungssystem der österreichischen Sozialversicherungsträger (ÖGK, SVS). Kassentherapeuten übermitteln Abrechnungsdaten nach jeder Abrechnungsperiode elektronisch via ELDA. Wellpoint erstellt ELDA-Dateien vollautomatisch aus dem Kalender – ohne manuelles Eintippen.

Registrierkassenpflicht

Pflicht zur elektronischen Erfassung von Barumsätzen in Österreich. Gilt ab einem Jahresumsatz von 15.000 € UND mehr als 7.500 € Barumsatz (inkl. Kredit- und Bankomatkarte). Für Therapeuten, die hauptsächlich per Überweisung bezahlt werden, meist nicht relevant.

Berufshaftpflichtversicherung

Für die meisten Therapieberufe in Österreich gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Schützt vor Schadensersatzforderungen durch Patienten. Jahresprämien liegen je nach Berufsgruppe zwischen 150 und 500 €. Viele Berufsverbände (z. B. Physio Austria, ÖAGG) haben günstige Rahmenverträge für Mitglieder.

Nostrifizierung

Anerkennung eines außerhalb Österreichs erworbenen Hochschulabschlusses. Notwendig für Therapeuten mit Abschluss außerhalb der EU/EWR. EU-Diplome werden über die vereinfachte Diplomanerkennung schneller anerkannt (3–6 Monate vs. 6–18 Monate). Zuständig: jeweilige Berufsvertretung oder Bundesministerium für Soziales.

AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag)

Gesetzlich vorgeschriebener Vertrag (DSGVO Art. 28) zwischen Therapeut und Softwareanbieter, der den Umgang mit Patientendaten regelt. Verpflichtend sobald Patientendaten digital in einer externen Software gespeichert werden. Wellpoint stellt den AVV kostenlos bereit und sendet ihn automatisch bei der Registrierung.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR)

Die einfachste Form der Buchführung in Österreich – geeignet für Therapeuten mit Jahresumsatz unter 700.000 €. Deutlich einfacher als doppelte Buchführung und ausreichend für die meisten Einzelpraxen. Finanzbuchhaltung Monuth KG übernimmt die EAR für Therapeuten ab der Gründung.

Steuerliche Grundlagen für selbstständige Therapeuten in Österreich

Das Wichtigste zu Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Umsatzsteuerbefreiung und Registrierkassenpflicht – damit du von Anfang an keine bösen Überraschungen erlebst.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR)

Die meisten selbstständigen Therapeuten in Österreich wählen die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Sie ist deutlich einfacher als doppelte Buchführung und ausreichend für Einzelpraxen mit unter 700.000 € Jahresumsatz. Bei der EAR zählen Einnahmen bei Zufluss, Ausgaben bei Abfluss. Alle Betriebsausgaben (Miete, Software, Versicherung, Fortbildungen) mindern das steuerpflichtige Einkommen. Buchhaltungssoftware oder ein Steuerberater erleichtert die EAR erheblich.

Umsatzsteuerbefreiung § 6 Abs. 1 Z 19 UStG

Viele therapeutische Leistungen sind in Österreich gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit – darunter Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Psychotherapie und Diätologie. Das bedeutet: keine USt auf Patientenrechnungen, keine USt-Voranmeldung, aber auch kein Vorsteuerabzug. Dein Steuerberater klärt, ob und in welchem Ausmaß die USt-Befreiung für deine spezifischen Leistungen gilt – dies ist berufsgruppen- und leistungsabhängig.

Kleinunternehmerregelung bis 55.000 €

Österreichische Therapeuten mit einem Jahresumsatz unter 55.000 € (Stand 2026) können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen – sofern ihre Leistungen nicht ohnehin umsatzsteuerbefreit sind. Die Kombination aus USt-Befreiung nach § 6 Abs. 1 Z 19 UStG und Kleinunternehmerregelung macht die steuerliche Situation für viele Therapeuten besonders einfach. Im Zweifel gilt: Steuerberater fragen – die Kosten dafür sind steuerlich absetzbar.

Absetzbare Betriebsausgaben

Als selbstständige Therapeutin oder selbstständiger Therapeut kannst du alle betrieblich veranlassten Ausgaben steuerlich geltend machen: Praxismiete, Praxissoftware (z. B. Wellpoint 35 €/Monat = 420 €/Jahr), Fortbildungen, Fachbücher, Berufshaftpflichtversicherung, SVS-Beiträge (anteilig), IT-Ausstattung, Steuerberatungskosten, Telefon und Internet. Eine saubere Buchhaltung von Anfang an spart bei der Steuererklärung Zeit und Geld.

Wichtiger Hinweis: Steuerliche Regelungen ändern sich regelmäßig. Alle Angaben auf dieser Seite (Stand: Juli 2026) ohne Gewähr. Lass deine konkrete Situation immer von einem auf Therapeuten spezialisierten Steuerberater prüfen. Finanzbuchhaltung Monuth KG ist auf therapeutische Praxen in Österreich spezialisiert.

Die 5 häufigsten Fehler bei der Therapiepraxis-Gründung

Diese Fehler kosten Zeit, Geld oder Nerven – und sind mit der richtigen Vorbereitung leicht vermeidbar.

01

SVS-Anmeldung vergessen oder zu spät gemacht

Die SVS-Pflichtversicherung beginnt ab dem ersten Tag der selbstständigen Tätigkeit – unabhängig davon, ob bereits Einnahmen erzielt werden. Wer die Anmeldung vergisst, riskiert rückwirkende Nachzahlungen inklusive Zinsen für mehrere Jahre. Lösung: SVS-Anmeldung noch in der Woche der Gewerbeanmeldung erledigen – am besten parallel.

02

Keine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen

Für die meisten Therapieberufe in Österreich gesetzlich vorgeschrieben – ohne sie darf nicht praktiziert werden. Ein Schadensfall ohne Versicherungsschutz kann existenzbedrohend sein. Lösung: Vor dem ersten Patienten abschließen. Berufsverbände (Physio Austria, ÖAGG etc.) haben oft günstige Rahmenverträge für Mitglieder.

03

DSGVO-Pflichten ignorieren – kein AVV mit dem Softwareanbieter

Als Therapeutin oder Therapeut verarbeitest du besonders sensible Gesundheitsdaten. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit deiner Praxissoftware ist gesetzlich Pflicht. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder der österreichischen Datenschutzbehörde. Lösung: Praxissoftware wählen, die den AVV automatisch bereitstellt – wie Wellpoint.

04

Ohne Finanzplan und Geschäftskonto starten

Private und geschäftliche Ausgaben zu vermischen macht die Buchhaltung später zum Alptraum – und erhöht das Risiko, die Registrierkassenpflicht zu übersehen. Ohne Finanzplan ist unklar, wie viele Patienten du für die Kostendeckung brauchst. Lösung: Eigenes Geschäftskonto ab Tag 1, einfacher Businessplan mit monatlichem Break-even.

05

Online-Sichtbarkeit zu spät aufbauen

Über 90 % der Patienten suchen ihre Therapiepraxis zuerst bei Google. Wer kein Google-My-Business-Profil und keine Website hat, ist für neue Patienten praktisch unsichtbar. Lösung: Google My Business schon vor dem offiziellen Eröffnungstag anlegen, Wellpoint-Buchungslink einbinden, Website parallel zur Praxiseröffnung launchen – Partner unifyr hilft dabei.

Häufige Fragen zur Therapiepraxis-Gründung in Österreich

29 Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um OGBR, SVS, Kassenvertrag, Berufshaftpflicht, Wahltherapeut und Praxissoftware.

Als Praxisgründerin oder Praxisgründer in Österreich brauchst du eine Praxissoftware mit: DSGVO-konformen Patientenakten und Behandlungsdokumentation, ELDA-Abrechnung für ÖGK und SVS, Online-Terminbuchung für neue Patienten sowie Terminkalender und Rechnungsstellung. Wellpoint bietet all das in einer Plattform – ab 35 €/Monat, ohne Setup-Kosten, 14 Tage kostenlos testbar, ohne Kreditkarte.

Wellpoint kostet für Einzeltherapeuten ab 35 €/Monat – ohne Einrichtungsgebühr und ohne Mindestvertragslaufzeit. In den ersten 14 Tagen ist die Software kostenlos und kann vollständig getestet werden, ohne Kreditkarte. Die monatlichen Kosten für Praxissoftware sind als Betriebsausgabe vollständig steuerlich absetzbar.

Als Wahltherapeut erstellst du in Wellpoint Privatrechnungen auf Knopfdruck. Die Rechnung wird automatisch per E-Mail an den Patienten zugestellt. Patienten reichen die Rechnung dann bei ihrer Krankenkasse (ÖGK, SVS etc.) ein und erhalten ca. 80 % des Kassentarifs rückerstattet. Du brauchst keinen Kassenvertrag, keine ELDA-Zugangsdaten und keine behördliche Genehmigung – du kannst sofort nach der Gewerbeanmeldung mit der ersten Abrechnung beginnen.

Die vollständige Einrichtung von Wellpoint dauert ca. 30 Minuten. Du legst Termintypen und Behandlungsdauern an, hinterlegst Öffnungszeiten und trägst ELDA-Zugangsdaten ein. Danach erhältst du sofort deinen persönlichen Buchungslink für Patienten und kannst online Termine entgegennehmen. Es ist kein technisches Wissen nötig.

Ja. Wellpoint ist vollständig DSGVO-konform: Alle Patientendaten werden ausschließlich in EU-Rechenzentren gespeichert, kein Datentransfer in die USA oder Drittländer. Wellpoint stellt einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) kostenlos bereit – eine gesetzliche Pflicht für alle Therapeuten, die Patientendaten digital verwalten. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist standardmäßig aktiviert.

Nein. Du kannst Wellpoint 14 Tage lang kostenlos und ohne Kreditkarte testen. Alle Features – inklusive ELDA, Online-Terminbuchung und native App – sind während der Testphase vollständig verfügbar. Erst nach dem Testzeitraum entscheidest du, ob du weitermachst. Es gibt keine automatischen Abbuchungen.

Nein. Als Wahltherapeut (Privatpraxis) brauchst du keinen Kassenvertrag. Du kannst direkt nach der Gewerbeanmeldung mit der Behandlung beginnen und Privatrechnungen ausstellen. Deine Patienten können sich ca. 80 % des Kassentarifs von ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Das Wahltherapeuten-Modell ist für Gründerinnen und Gründer die schnellste und unkomplizierteste Möglichkeit, sofort eine laufende Praxis aufzubauen.

Ja. Wellpoint wächst mit deiner Praxis. Du kannst jederzeit weitere Therapeuten hinzufügen und auf den Gruppenpraxis-Plan (ab 55 €/Monat) upgraden – ohne Datenverlust, ohne Neueinrichtung und ohne Vertragsbindung. Getrennte Kalender je Therapeut, zentrale Abrechnung und Team-Verwaltung sind automatisch verfügbar.

Wellpoint ist für alle Therapieberufe in Österreich geeignet: Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Psychotherapeuten, Wahltherapeuten, Diätologen, Klinische und Gesundheitspsychologen sowie weitere medizinische Berufsgruppen. Für jede Berufsgruppe sind die spezifischen Kassencodes und Dokumentationsanforderungen integriert.

Ja. Sobald du als Therapeutin oder Therapeut Patientendaten digital in einer externen Software speicherst, bist du gesetzlich verpflichtet, einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Softwareanbieter abzuschließen. Wellpoint stellt diesen Vertrag kostenlos und DSGVO-konform zur Verfügung – du musst ihn nur unterzeichnen.

In den ersten zwei Jahren der Selbstständigkeit zahlen Therapeuten in Österreich einen vorläufigen SVS-Mindestbeitrag (Mindestbeitragsgrundlage) von ca. 175–200 € pro Monat für Kranken- und Pensionsversicherung kombiniert (Stand 2026). Nach den ersten zwei Jahren wird der Beitrag auf Basis des tatsächlichen Einkommens aus der Steuererklärung rückwirkend nachverrechnet. Der SVS-Gründerbonus reduziert die Beiträge im ersten Jahr automatisch. Aktuelle Beträge unter svs.at.

Die Registrierkassenpflicht gilt in Österreich für alle Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 15.000 € UND mehr als 7.500 € Barumsatz pro Jahr (inkl. Kredit- und Bankomatkarte). Therapeuten, die hauptsächlich per Überweisung bezahlt werden, sind häufig nicht betroffen. Wer regelmäßig Barzahlungen oder Kartenzahlungen erhält, benötigt eine zertifizierte Registrierkasse. Dein Steuerberater klärt die konkrete Situation.

Die Nostrifizierung eines außerhalb der EU erworbenen Diploms dauert in Österreich in der Regel 6–18 Monate. EU/EWR-Diplome werden über die vereinfachte Diplomanerkennung schneller anerkannt (3–6 Monate). Zuständig ist die jeweilige Berufsvertretung (z. B. Physio Austria, ÖAGG) oder das Bundesministerium für Soziales. Während eines laufenden Nostrifizierungsverfahrens darf in Österreich noch nicht selbstständig praktiziert werden.

Ja. Für die meisten Therapieberufe in Österreich ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben – u. a. für Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Psychotherapeuten und Klinische Psychologen laut den jeweiligen Berufsgesetzen. Die Versicherung schützt vor Schadensersatzforderungen durch Patienten. Typische Jahresprämien liegen je nach Berufsgruppe zwischen 150 und 500 €. Viele Berufsverbände haben günstige Rahmenverträge für Mitglieder.

Der SVS-Gründerbonus ist eine automatische Beitragsreduktion für neu gegründete Unternehmen in Österreich. Im ersten Jahr der Selbstständigkeit werden die SVS-Pflichtbeiträge auf Basis einer reduzierten Mindestbeitragsgrundlage berechnet – das spart Therapeuten in den ersten Monaten mehrere Hundert Euro. Der Gründerbonus gilt automatisch ohne gesonderten Antrag. Aktuelle Konditionen und Beträge findest du auf svs.at.

Die meisten selbstständigen Therapeuten in Österreich wählen die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR). Sie ist deutlich einfacher als doppelte Buchführung und ausreichend für Einzelpraxen mit unter 700.000 € Jahresumsatz. Die Kleinunternehmerregelung (bis 55.000 € Umsatz, Stand 2026) kann relevant sein, da viele Therapieleistungen ohnehin umsatzsteuerbefreit sind. Ein Steuerberater optimiert die individuelle Situation – Finanzbuchhaltung Monuth KG ist auf Therapeuten spezialisiert.

Die wirksamsten Kanäle für neue Therapiepraxen in Österreich: (1) Google My Business – 90 % der Patienten suchen lokal via Google; vollständig ausgefülltes Profil mit Wellpoint-Buchungslink ist Pflicht. (2) Eigene Website mit lokalem SEO (z. B. „Physiotherapie Wien 1010"). (3) docfinder.at – Österreichs größtes Therapeutenverzeichnis. (4) Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern in der Region. Partner unifyr unterstützt Therapeuten beim Aufbau ihrer gesamten Online-Sichtbarkeit.

Für die Gründung einer Therapeutenpraxis in Österreich brauchst du folgende Anmeldungen: (1) OGBR-Eintragung (Österreichisches Gesundheitsberuferegister) – Pflicht für MTD-Berufe seit 2018; (2) SVS-Anmeldung – Pflichtversicherung ab dem ersten Tag der Selbstständigkeit; (3) Finanzamtanmeldung für Steuernummer und ggf. USt-IdNr.; (4) Eintragung als freier Beruf (kein Gewerbe bei der WKO nötig) je nach Berufsgruppe; (5) ggf. ÖGK-Kassenvertrag-Antrag – nur falls Kassenzulassung gewünscht. Als Wahltherapeut kannst du sofort nach OGBR und SVS mit Behandlungen beginnen.

Ja. Die Eintragung ins Österreichische Gesundheitsberuferegister (OGBR) ist seit 2018 gesetzlich verpflichtend für alle Angehörigen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste: Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Diätologen und weitere MTD-Berufe. Ohne gültige OGBR-Registrierung ist die selbstständige Berufsausübung in Österreich nicht erlaubt. Die Registrierung erfolgt online über das OGBR-Portal des Bundesministeriums für Soziales und ist vor dem ersten Patiententermin abzuschließen.

ÖGK-Kassenverträge für Therapeuten werden je Bezirk nur in begrenzter Anzahl vergeben (Niederlassungszahl, NLZ). Die Wartelisten sind je nach Berufsgruppe und Region oft mehrjährig. Als Gründerin oder Gründer ist das Wahltherapeuten-Modell daher der schnellste Weg: Du behandelst Privatpatienten, Patienten erhalten ca. 80 % des Kassentarifs von ihrer ÖGK oder SVS rückerstattet. Ein Kassenvertrag kann jederzeit nachträglich beantragt werden, wenn eine NLZ-Stelle in deinem Bezirk frei wird.

Die SVS-Anmeldung erfolgt nach der Finanzamtanmeldung und ist ab dem ersten Tag der Selbstständigkeit Pflicht – unabhängig davon, ob bereits Einnahmen fließen. Therapeuten gelten als freie Berufe, nicht als Gewerbetreibende. Die Anmeldung erfolgt online über svs.at. Im ersten Jahr gilt der SVS-Gründerbonus, der die Beiträge automatisch ohne gesonderten Antrag reduziert. Mindestbeitrag in den ersten zwei Jahren: ca. 175–200 €/Monat. Nach der Steuererklärung erfolgt eine rückwirkende Nachverrechnung auf Basis des tatsächlichen Einkommens.

Die Gründungskosten variieren je nach Berufsgruppe und Standort stark. Typische Einmalkosten: Praxiseinrichtung 2.000–15.000 €, IT-Ausstattung 300–800 €, Behördengänge 40–100 €, Praxissoftware-Setup (Wellpoint) 0 €. Typische Monatskosten: Praxismiete 400–1.500 €, SVS-Beiträge ca. 175–200 €, Berufshaftpflicht 12–42 €, Praxissoftware ab 35 €, Steuerberatung 50–150 €. Alle Betriebsausgaben sind steuerlich absetzbar. Gut geplante Praxen erreichen die Kostendeckung typischerweise nach 3–6 Monaten.

Eine Therapiebetriebsstätte benötigt mindestens einen Behandlungsraum mit ca. 15 m², ausreichend Schallschutz, Hygieneausstattung (Waschbecken, Desinfektionsmittel) und barrierefreien Zugang (in vielen Bundesländern Pflicht). Der Mietvertrag muss die gewerbliche Nutzung für Gesundheitsberufe ausdrücklich erlauben. Ein schriftliches Hygienekonzept ist auf Anfrage vorzulegen. Für Gründer ist die stundenweise Raummiete in Ärztecentern oder Therapiehäusern ein kostengünstiger Einstieg mit minimalen Fixkosten.

Das Einkommen variiert je nach Berufsgruppe, Standort und Auslastung. Orientierungswerte für Wahltherapeuten: Physiotherapeuten verrechnen 70–120 €/Stunde, Psychotherapeuten 80–150 €/Stunde, Ergotherapeuten und Logopäden 60–100 €/Stunde. Bei 20–30 Behandlungen pro Woche ergibt sich ein Bruttoumsatz von ca. 3.000–5.000 €/Monat vor Abzug aller Betriebskosten (Miete, SVS, Versicherungen etc.). Kostendeckung wird typischerweise nach 3–6 Monaten erreicht.

Eine Einzelpraxis hat einen Therapeuten mit eigenem Patientenstamm und eigener Betriebsstätte. Eine Gruppenpraxis (auch Gemeinschaftspraxis oder Kooperationsmodell) besteht aus zwei oder mehr Therapeuten mit geteilten Betriebs- und Mietkosten, gemeinsamer Warteliste und gegenseitiger Vertretung bei Urlaub oder Krankheit. Wellpoint unterstützt beide Modelle vollständig: Einzeltherapeut ab 35 €/Monat, Gruppenpraxis ab 55 €/Monat pro Therapeut – mit gemeinsamem Kalender, geteilter Patientenliste und zentraler Abrechnung.

Ein Kassenvertrag macht Sinn wenn: du langfristig Planungssicherheit durch feste Patientenzuweisungen möchtest, eine freie NLZ-Stelle in deinem Bezirk vorhanden ist und du die Verwaltungsanforderungen (ELDA-Abrechnung, Kassenregeln, Behandlungsvorgaben) akzeptierst. Das Wahltherapeuten-Modell ist besser wenn: du sofort starten möchtest (kein Warten auf eine Kassenstelle), du eigene Honorarsätze und Behandlungszeiten setzen willst, oder du ergänzend zu einer Anstellung selbstständig arbeitest. Beide Modelle sind mit Wellpoint vollständig abbildbar – auch ein späterer Wechsel vom Wahlarzt zum Kassentherapeuten ist nahtlos möglich.

Für den Praxisstart in Österreich benötigst du eine Praxissoftware mit: DSGVO-konformer Patientenverwaltung und Behandlungsdokumentation, Online-Terminbuchung, Rechnungsstellung für Wahltherapeuten, und – falls Kassenvertrag vorhanden – ELDA-Integration für ÖGK und SVS. Wellpoint deckt alle Bereiche ab: ab 35 €/Monat für Einzeltherapeuten, keine Einrichtungsgebühr, 14 Tage kostenlos testbar ohne Kreditkarte, Einrichtung in ca. 30 Minuten. ELDA ist in jedem Plan ohne Aufpreis enthalten.

Mit österreichischer Berufszulassung und OGBR-Eintragung kannst du als Wahltherapeut innerhalb weniger Wochen selbstständig arbeiten: Finanzamtanmeldung (1–2 Wochen), SVS-Anmeldung (sofort online möglich), Praxisräume anmieten (stundenweise möglich), Praxissoftware einrichten (30 Minuten). Ohne abgeschlossene Berufszulassung oder OGBR-Eintragung verlängert sich der Prozess entsprechend. Ein Kassenvertrag ist für den Start nicht notwendig – als Wahltherapeut kannst du sofort nach Abschluss aller Anmeldungen mit der ersten Behandlung beginnen.

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